VL sind Sparbeträge, die der Arbeitgeber für die Beschäftigten anlegt. Je nach Tarif- und Arbeitsvertrag zahlt das Unternehmen bis zu 40 Euro VL pro Monat zusätzlich zum Gehalt.
Hinweis: Der Arbeitnehmer kann auch ohne Arbeitgeberbeitrag einen VL Vertrag abschließen. Ab 2024 gelten auch neue Regelungen bei den Einkommensgrenzen und der Höhe der staatlichen Prämie.
Erfüllen die Sparer die Voraussetzungen für die staatliche Arbeitnehmersparzulage, legt der Staat für das Fondssparen zusätzlich bis zu 80 Euro pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 160 Euro für Verheiratete dazu. Dafür darf das zu versteuernde Jahreseinkommen für Alleinstehende 40.000 Euro und für Verheiratete 80.000 Euro nicht übersteigen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage muss beim zuständigen Finanzamt in der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im deutschen Fondsverband BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.
Viele Arbeitnehmer nutzen das VL-Sparen nicht, obwohl diese geförderte Sparform attraktive Renditen erzielt. VL-Fondssparpläne mit Fokus auf deutsche Aktien, in die über sechs Jahre hinweg monatlich 40 Euro (insgesamt 2.880 Euro) eingezahlt wurden und die anschließend ein Jahr ruhten, haben nach Berechnungen des BVI im Schnitt aller Siebenjahreszeiträume seit 1962 eine jährliche Rendite von 7,2 Prozent erzielt. Mit der Sparzulage lag die jährliche Rendite im Schnitt sogar bei 10,2 Prozent.
Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“ des BVI.
Hier der Link für weitere Infos dazu: https://www.bvi.de/aktuelles/detail/vl-sparen-mit-fonds-br-lohnt-sich/