Lexikon - Entschädigungsgrenzen
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Entschädigungsgrenzen
Eine Hausratversicherung zahlt im Schadenfall 20% der Versicherungssumme als Entschädigung für Wertsachen. Gegen Zahlung eines zusätzlichen Betrages kann eine höhere Grenze vereinbart werden.
Folgende Entschädigungsgrenzen sehen Hausratversicherungen vor:- Bargeld (1.000,00 EUR)
- Urkunden, Wertpapiere (2.500,00 EUR)
- Schmuck (20.000 EUR)
Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, versicherte Kosten und versicherten Mietausfall beträgt im Rahmen der Wohngebäudeversicherung maximal die Versicherungssumme.
Die Entschädigung für Aufräumungs- oder Abbruchkosten, Bewegungs- oder Schutzkosten, sowie Mehrkosten sind auf 5 % der Versicherungssumme je Schadenfall begrenzt.Die Entschädigung für den Mietausfall ist begrenzt auf maximal 12 Monate.
siehe: Hausratversicherung, Entschädigungsleistungen Wertsachen
Überspannungsschäden durch Blitz