Lexikon - Falschberatung
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Falschberatung
Mit Einführung der EU- Vermittlerrichtlinie sollen Verbraucher unter anderem besser vor den Folgen fehlerhafter Beratungen (Falschberatungen) geschützt werden.
Eine Beratung ist dann fehlerhaft, wenn der Versicherungsmakler gegen die Beratungs- und Dokumentationspflicht verstößt.Auch in der Beratung und Dokumentation selbst sind Fehler möglich.
Beispiele:- bAV-Bereich: Verkauf eines gezillmerten Tarifes = Verstoß gegen das Betriebsrentengesetz (fehlende Wertgleichheit/Aushebelung der Portabilität);
- Verkauf einer Rürup-Rente bei fehlender Berufsunfähigkeitsversicherung = fehlerhafte Grundsicherung
Vermögensschaden