Lexikon - Wartezeit bei vorsätzlicher Selbsttötung

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Wartezeit bei vorsätzlicher Selbsttötung

Bei vorsätzlicher Selbsttötung, nach Ablauf der Wartezeit von bspw. 3 Jahren seit Zahlung des ersten Beitrages oder Wiederherstellung der Versicherung (Dreijahresfrist), ist der Versicherer zur Leistung  mehr...

Wartezeit bei vorsätzlicher Selbsttötung (Risikoleben)

Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person gilt für die Risiko-Versicherung eine vertraglich vereinbarte Wartezeit. Für die Hinterbliebenen besteht nur dann Leistungsanspruch, wenn seit Beginn  mehr...

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