Bei vorsätzlicher Selbsttötung, nach Ablauf der Wartezeit von bspw. 3 Jahren seit Zahlung des ersten Beitrages oder Wiederherstellung der Versicherung (Dreijahresfrist), ist der Versicherer zur Leistung
mehr...Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person gilt für die Risiko-Versicherung eine vertraglich vereinbarte Wartezeit. Für die Hinterbliebenen besteht nur dann Leistungsanspruch, wenn seit Beginn
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