Lexikon - Kündigung

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Abfindung

1. Renten- Abfindung Abfindungen aus der Gesetzlichen Rente sind ausschließlich bei der Witwen- und Witwerrente nach Wiederheirat möglich. 2. Abfindung vom Arbeitgeber Abfindungen als Entschädigung für  mehr...

Arbeitsrechtsschutz

Der Arbeitsrechtsschutz ist Bestandteil der Berufsrechtsschutz und eine mitversicherte Leistungsart innerhalb der Berufsrechtsschutz. Hinweis: Beachten Sie, dass einige Gesellschaften den Arbeitsrechtsschutz,  mehr...

Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit

Sie werden (evt. nach Ablauf der Wartezeit) unverschuldet (bedeutet, dass die Arbeitslosigkeit Folge einer Kündigung Ihres Arbeitgebers ist und von Ihnen weder vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt  mehr...

Berufsrechtsschutz

Haben Sie eine Berufsrechtsschutzversicherung? Setzen Sie Ihre Rechte gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch, sei es wegen unberechtigter Kündigung, Abfindungsklagen, ausbleibende Gehaltszahlungen usw. Zur  mehr...

Bindungsfrist

Die Bindungsfrist ist eine Auswirkung des "Gesetzes zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte" von 2002. Wer nach dem 01.01.2002 eine neue Krankenkasse wählte, ist für 18 Monate an diesen Anbieter gebunden.  mehr...

Eintrittskarten-Versicherung

Die Eintrittskarten-Versicherung, auch Ticket-Rücktrittsversicherung ersetzt den Preis einer bereits gekauften Eintrittskarte, wenn der Versicherungsnehmer wegen einer Krankheit oder aus anderen Gründen  mehr...

Fernabsatzverträge

Ein Fernabsatzvertrag liegt dann vor, wenn der Versicherungsvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Für diese Form des Vertrages sind besondere gesetzliche  mehr...

Ganz oder überwiegend leer stehendes Haus

Eine Gefahrerhöhung besteht, wenn das versicherte Wohngebäude ganz oder überwiegend leer steht. Wenn die Gefahrerhöhung nicht vom Kunden im Antrag angegeben bzw. angezeigt wird, ist in der Regel im Schadensfall  mehr...

Gefahrerhöhung

Erhöht sich das zu tragende Risiko gegenüber dem im Versicherungsvertrag beschriebenen, spricht man von Gefahrerhöhung. Unter Umständen (bei absichtlicher Herbeiführung) kann dies sogar ein Kündigungsgrund  mehr...

Hinweis- und Informationssystem

Seit 1993 führt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ein Hinweis- und Informationssystem (HIS). Damit werden Verbraucherdaten gesammelt, um die Risikoprüfung und die Prüfung  mehr...

Kündigung

Eine Kündigung des Versicherungsvertrages, welcher auf unbestimmte Zeit vereinbart wurde, kann vom Versicherungsnehmer zum Ende des laufenden Versicherunsjahres mit einer einmonatigen Frist, höchstens  mehr...

Obliegenheiten

Obliegenheiten sind Pflichten, die dem Versicherungsnehmer auferlegt werden und die er zu erfüllen hat, um sich die Leistungen eines Versicherungsvertrages zu erhalten. Beispielsweise verpflichtet sich  mehr...

Rückkaufswert

Als Rückkaufswert (auch Rückvergütung genannt) bezeichnet man den nach vorzeitiger Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages zur Auszahlung kommenden Betrag.  mehr...

Storno

Unter Storno versteht man die vorzeitige, nicht dem Versicherungsvertrag entsprechende, Aufhebung oder Kündigung des Vertrages. Im Lebensversicherungsbereich wird die Summe, die dabei ausgezahlt wird,  mehr...

Ticket-Rücktrittsversicherung

Die Ticket-Rücktrittsversicherung ersetzt den Preis einer bereits gekauften Eintrittskarte, wenn der Versicherungsnehmer wegen einer Krankheit oder aus anderen Gründen nicht an der gebuchten Veranstaltung  mehr...

vertragliche Obliegenheiten

Werden vertragliche Obliegenheiten verletzt, kann das zur Leistungsfreiheit des Versicherers und Kündigung des Vertrages kommen. Grundsätzlich lassen sich vertragliche Obliegenheiten unterscheiden in  mehr...

Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht

Versicherer haben gemäß § 206 Abs. 2 VVG das Recht, eine bestehende Versicherung innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres  mehr...

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